Evangelisches Homburg seit 1526/27.
Die Geschichte der Gemeinde.

Nach einem Zusammentreffen im Sommer 1524 mit Philipp Melanchthon, dem Sprachgelehrten und Mitstreiter Martin Luthers, entschloss sich der junge Landgraf Philipp von Hessen (geboren 1504; Regierungszeit: 1518–1567), auf die Seite der Reformation zu treten. Politisch umsichtig begann er 1525 mit einer Visitation und Vermögensbestandsaufnahme aller Kirchen und Klöster, die sich auch auf Homburg erstreckte, das ihm 1521 erblich zugesprochen war. Am 20. Oktober 1526 rief er die Geistlichen sowie Vertreter der Klöster, der Ritterschaft und der Städte zu einem Landtag nach Homberg (Efze) zusammen, die mit den 195 Thesen der „Reformation der Kirche Hessens auf den Grund des Wortes Gottes als der sichersten Richtschnur“ die Grundlage für die Neuordnung des Kirchenwesens verabschiedeten. Einem Rate Martin Luthers folgend wurden die Neuerungen aber nicht auf einen Schlag, sondern ab 1526/27 "sachte und immer an" umgesetzt.




Die Kapelle in der Burg ("alte Stadtkirch") diente bis zum Abriss 1684 als Gotteshaus.
Merian-Stich, 1655



Hessen war nicht "streng lutherisch", sondern hielt eine vermittelnde Linie, wie zum Beispiel in der Abendmahlslehre (Wittenberger Konkordie von 1536) oder in der Kirchenordnung von 1537 (Wahl der Superintendenten durch die Geistlichen). 1539 wurden der „Kurze Katechismus“ und die Konfirmation („Ziegenhainer Zuchtordnung“) eingeführt und 1566 die Gottesdienstordnungen neu gefasst. Diese Reformationsordnung behielt das Hessen-Homburgische Landgrafenhaus (1622–1866) bei, gab aber durch den Konfessionswechsel Friedrich II im Jahre 1670 und der Ansiedlung von Waldensern und Hugenotten in Homburg auch der Entwicklung reformierter Gemeinden Raum (1724 Einweihung der Jakobskirche).

Politisch wurde Homburg 1866 nach der Niederlage Hessens im preußisch-österreichischen Krieg preußisch. So wurde das evangelische Dekanat Homburg 1867 dem nassauischen Konsistorialbezirk Wiesbaden zugewiesen und 1922 nach der Trennung von Kirche und Staat Teil der "Evangelischen Landeskirche in Nassau".

Nach den erfolgreichen Freiheitskriegen sollte das Reformationsjubliäum im Jahre 1817 der Auftakt für eine groß angelegte kirchliche Einigungsbewegung werden. In Homburg kam es allerdings erst im Jahre 1901 zur Union.




Landgraf Friedrich II.
Büste 1704 modelliert von Andreas Schlüter, gegossen von Johann Jacobi





Das Schloss in Bad Homburg, ehemalige Residenz Friedrich II.
Stich von Wegelin



Aus dem Unionsstatut vom 10.8.1901:

§ 1 Die bisherige evangelisch-lutherische und die bisherige reformierte Gemeinde Homburg v.d.H. bilden fortan eine evangelische Gemeinde.

§ 3 Der Bekenntnisstand ist durch die heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments bestimmt, wie deren Lehr-Inhalt in dem Apostolischen Glaubensbekenntnis und in der sog. Variata der Augsburgischen Confession seinen Ausdruck gefunden hat. Als Lehrbuch für die Jugend gilt der hessische Katechismus (Katechismus für Niederhessen), daneben die biblische Geschichte für den Consistorialbezirk Wiesbaden und bis auf weiteres das Würtembergische Gesangbuch.

§ 4 Als Agende für den öffentlichen Gottesdienst incl. der Abendmahlsfeier gilt die Agende für die evangelische Landeskirche Preußens, für die Amtshandlungen incl. der Confirmation das Würtembergische Kirchenbuch.

§ 5 Das heilige Abendmahl wird mit dem wirklichen, zu brechendem Brod und mit Wein gefeiert.



Nach dem 2. Weltkrieg schlossen sich 1949 die Evangelischen Landeskirchen von Hessen, Nassau und Frankfurt zur "Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau" zusammen. Damit kam Homburg kirchlich wieder zu seinem reformatorischen Bezugspunkt zurück.

Die "Evangelische Kirchengemeinde Bad Homburg" stellte durch ihre Geschichte den "Oberpfarrer" der Stadt Homburg. Sie hielt sich im Dritten Reich zur "Evangelischen Mitte", blieb auf Distanz zu den nazitreuen "Deutschen Christen". 1962 wurde die Gemeinde geteilt in die Kirdorfer "Gedächtniskirchengemeinde" und die "Erlöserkirchengemeinde" in der Stadtmitte. 1975 wurde aus dieser die "Christuskirchengemeinde" ausgegliedert.

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